Antworten · 7. Oktober 2026
Was verlangt das Datenschutzgesetz, wenn ich KI einsetze?
Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) gilt direkt auch für KI. Bearbeitest du Personendaten mit KI, informierst du die Betroffenen, bearbeitest die Daten sicher und legst automatisierte Einzelentscheide offen. Zu prüfen ist, ob die Bearbeitung ein hohes Risiko bringt und deshalb eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Gehen Daten an einen KI-Dienst im Ausland, braucht es dort einen angemessenen Schutz oder Garantien.
Keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du Fachleute für Datenschutzrecht.
Was in der Praxis zu klären ist
Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte DSG. Es ist technologieneutral. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat im November 2023 festgehalten, dass es direkt auf KI anwendbar ist.
| Information (Art. 19) | In der Datenschutzerklärung steht, dass und wofür du KI einsetzt und an wen Daten gehen. |
| Automatisierte Einzelentscheidung (Art. 21) | Entscheidet ein System allein über eine Person, und hat das eine rechtliche Folge oder trifft es sie erheblich, teilst du das mit. Die Person kann ihren Standpunkt darlegen und verlangen, dass ein Mensch den Entscheid prüft. |
| Folgenabschätzung (Art. 22) | Nötig, wenn die Bearbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Betroffenen bringt, etwa bei umfangreicher Bearbeitung besonders schützenswerter Daten. |
| Bearbeitung durch Dritte (Art. 9) | Bearbeitet der KI-Anbieter Daten in deinem Auftrag, braucht es einen Vertrag. Er darf die Daten nur so bearbeiten, wie du es selbst dürftest. |
| Bekanntgabe ins Ausland (Art. 16) | Fehlt im Zielland ein angemessener Schutz gemäss Liste des Bundesrats, braucht es Garantien, zum Beispiel Standardvertragsklauseln. |
| Datensicherheit (Art. 8) | Technische und organisatorische Massnahmen, angemessen zum Risiko. |
Fünf Fragen vor dem Start
- Welche Personendaten gibst du ins Werkzeug, und brauchst du sie wirklich?
- Wo verarbeitet der Anbieter die Daten, und nutzt er deine Eingaben zum Training?
- Gibt es einen Vertrag mit dem Anbieter, der die Bearbeitung regelt?
- Entscheidet am Ende ein Mensch, oder entscheidet das System allein?
- Steht der Einsatz in deiner Datenschutzerklärung?
Weitere Antworten
Gilt das DSG für KI, obwohl es kein eigenes KI-Gesetz gibt?
Ja. Das DSG ist technologieneutral und gilt für jede Bearbeitung von Personendaten, auch mit KI. Der EDÖB hat das im November 2023 ausdrücklich festgehalten. Für KI im Betrieb gilt damit das DSG.
Darf ich Kundendaten in ChatGPT eingeben?
Nicht, bevor geklärt ist, wo die Eingaben landen, wer sie sieht und ob der Anbieter damit trainiert. Passwörter, Personendaten und vertrauliche Kundendaten gehören erst in ein KI-Werkzeug, wenn Vertrag, Speicherort und Einstellungen stimmen.
Was hat die EU-KI-Verordnung mit einem Schweizer KMU zu tun?
Sie kann gelten, wenn du KI-Systeme in der EU anbietest oder wenn die Ergebnisse deiner KI in der EU verwendet werden. Arbeitest du nur in der Schweiz für Schweizer Kundschaft, ist das DSG der Massstab.
Keine Rechtsberatung: Ich zeige, was in der Praxis zu klären ist. Ob etwas erlaubt ist, klärt deine Anwältin oder dein Anwalt.
Mehr dazu
Quellen
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1
- Netzwoche, 10.11.2023: Das neue Datenschutzgesetz gilt auch für KI-Anwendungen (EDÖB)
Von Allan Brignoli, Freelancer für AI-Automation in Bözberg bei Brugg AG. Stand: 7. Oktober 2026.